Acquirer AGB

Unsere Acquirer – B&S Card Service – hat eine eigene AGB. Die sind genauso wichtig wie unsere AGB. Darum kannst du sie dir hier herunterladen:

AGB B+S CARD SERVICE

MEINFEST AGB (ab 2017-07-08)

Auch wir haben AGBs.

1. Leistungsangebot

Die MEINFEST GmbH (nachfolgend MEINFEST genannt) ist ein technischer Dienstleister im Bereich der elektronischen Abwicklung bargeldloser Zahlungen mittels BlueCode, „Blue Code“ ist eine Zahlungstechnologie, bestehend aus einer Smartphone-Applikation (in der Folge auch Blue Code-App) sowie dahinter liegender technischer Systeme zur Durchführung bargeldloser, kontaktloser Zahlungen über ein Smartphone, die von der Secure Payment Technologies GmbH (in der Folge SPT) zur Verfügung gestellt wird. (nachfolgend zusammen auch Transaktionen genannt). MEINFEST hat hierzu eine Software (nachfolgend MEINFEST-Applikation genannt) entwickelt, auf die der Vertragspartner (nachfolgend Händler genannt) über das Smartphone zugreifen kann, um hiermit Transaktionen zu initiieren. Die wesentliche Funktionalität der MEINFEST-Applikation besteht darin, die von dem oder über den Händler erfassten Transaktionsdaten entgegenzunehmen und an den zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Dritten, der dann die Transaktion im Auftrag des Händlers durchführt (nachfolgend Zahlungsdienstleister genannt), weiterzuleiten. Die für die Abwicklung und Abrechnung der Transaktionen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit den Zahlungsdienstleistern unterhält der Händler. MEINFEST kommt nicht in den Besitz der zu übermittelnden Zahlungsbeträge (§ 1 Abs. 10 Nr. 9 ZAG). Der Zugriff auf die MEINFEST- Applikation erfolgt im Wege einer sog. Smartphone Applikation über eine hierzu von MEINFEST eingerichteten Datenverarbeitungsschnittstelle (nachfolgend Schnittstelle genannt). Die Anbindung der Datenverarbeitungssysteme des Händlers an die Schnittstelle erfolgt durch den Händler nach Maßgabe der über die Internet-Seiten www.MEINFEST.de und www.MEINFEST.com abrufbaren Dokumentation zu der MEINFEST-Applikation (nachfolgend „Dokumentation“ genannt). Die MEINFEST-Applikation, die Schnittstelle und die Dokumentation werden nachfolgend als „MEINFEST-Applikation“ bezeichnet.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrages zwischen MEINFEST und dem Händler ist die Bereitstellung der MEINFEST-Applikation für den Händler durch MEINFEST nach Maßgabe des der MEINFEST vom Händler erteilten Auftrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen MEINFEST GmbH (nachfolgend „der Vertrag“ oder „dieser Vertrag“). Die MEINFEST- Applikation weist die in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten auf. Übergabepunkt für die zwischen den Parteien zu übermittelnden Daten ist die Ansprache der Schnittstellenfunktion auf der MEINFEST-Applikation im Rechenzentrum.

2.2 Die Anbindung der von dem Händler verwendeten Datenverarbeitungssysteme an das Internet und an die Schnittstelle ist nicht Bestandteil der von MEINFEST zu erbringenden Leistungen und fallen in den alleinigen Verantwortungsbereich des Händlers.

2.3 Die Leistungspflicht von MEINFEST beschränkt sich auf die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der über die MEINFEST-Applikation eingegebenen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister sowie die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der von Zahlungsdienstleistern für den Händler erhaltenen Daten an den Händler. MEINFEST ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Dienstleistungen einen Dritten einzuschalten. MEINFEST ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der zu übermittelnden Daten verantwortlich.

2.4 MEINFEST ist verantwortlich für die Sicherheit von persönlichen Daten in MEINFESTs Einflussbereich. Dies erstreckt sich auf Daten, die MEINFEST im Zuge der Erbringung von Dienstleistungen für den Händler besitzt, speichert, verarbeitet oder überträgt und solche Daten bzw. Datenmengen, welche die Sicherheit der vom Händler gespeicherten/verarbeiteten Daten beeinträchtigen kann.

3. Nutzungsrecht

3.1 Der Händler erhält ein auf die Vertragsdauer beschränktes, räumlich auf die im Folgenden genannten Länder beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht, auf die MEINFEST-Applikation mittels Internet zuzugreifen und die mit der MEINFEST-Applikation verbundenen Funktionalitäten gemäß den Regelungen dieses Vertrages und der Dokumentation zu nutzen. Länder: Andorra, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Färöer Inseln, Gibraltar, Griechenland, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Rep, UK, Ungarn, Vatikan Stadt (Staat). Der Händler ist berechtigt, die Dokumentation ausschließlich zur Anbindung des von ihm verwendeten Datenverarbeitungssystem an die MEINFEST-Applikation zu nutzen und die über die MEINFEST-Applikation an ihn übermittelten Daten auf einem eigenen oder einem Datenverarbeitungssystem eines vom Händler beauftragten Dritten zu speichern.

3.2 Das dem Händler von MEINFEST eingeräumte Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen und die Nutzung der von MEINFEST zur Verfügung gestellten Funktionen. Die Abwicklung von Umsätzen setzt jedoch voraus, dass der Händler über eine entsprechende Vereinbarung mit Zahlungsdienstleistern verfügt, die ihn berechtigen, die jeweiligen Transaktionen zur Zahlung durch Hilfsmittel zu akzeptieren, welche ihm durch eine separate Vereinbarung eingeräumt werden. Ein derartiges Recht wird hiermit nicht eingeräumt, sondern kann nur separat zwischen dem Händler und dem Zahlungsdienstleister vereinbart werden.

3.3 Der Händler ist nicht berechtigt,

3.3.1 eine Objektcodeform eines Teils der MEINFEST-Applikation zurückzuentwickeln,

3.3.2 Dritten Nutzungsrechte an der MEINFEST-Applikation sowie der einzelnen Bestandteile der MEINFEST-Applikation einzuräumen, sei es durch Vermieten, Verleihen oder durch die Erteilung von Unterlizenzen, es sei denn, MEINFEST hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.4 Andere Nutzungsrechte als die in diesen Bedingungen genannten werden nicht eingeräumt. Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen bleibt unberührt.

4. Updates / New Releases

4.1 MEINFEST ist jederzeit berechtigt, auch ohne Einverständnis des Händlers, Änderungen an der MEINFEST Applikation (Updates und/oder New Releases) vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Diese Änderungen sind von MEINFEST so zu gestalten, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht eingeschränkt werden.

4.2 Der Händler ist verpflichtet, zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereitgestellte Änderungen an der MEINFEST-Applikation (Updates und/oder New Releases) unverzüglich bei sich zu installieren.

4.3 über wesentliche Updates und/oder New Releases wird MEINFEST den Händler rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail informieren.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 MEINFEST sichert dem Händler zu, befugt zu sein, dem Händler die vertragsgegenständliche Nutzung einzuräumen. Der Händler stellt sicher, dass die MEINFEST-Applikation ausschließlich nach Maßgabe dieser Vereinbarung genutzt wird. MEINFEST weist darauf hin, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine ständige Systemverfügbarkeit zu gewährleisten. Für Störungen, die durch die Bereitstellung von Telekommunikation bzw. Internet beim Aufbau der Verbindung zur MEINFEST-Applikation (beispielsweise infolge Leitungsüberlastung) entstehen, haftet MEINFEST nicht.

5.2 Die Gewährleistung von MEINFEST beschränkt sich auf Mängelbehebung der Schnittstelle, die durch Nachbesserung erfolgt. MEINFEST haftet für die Wiederbeschaffung von Daten jedoch nur, wenn der Händler sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung von MEINFEST ist ausgeschlossen, sofern Schäden auf dem Gebrauch von nicht mehr aktuellen oder gegenüber der Originalfassung unzulässig veränderten Schnittstelleninformationen durch den Händler beruhen.

5.3 Die Haftung von MEINFEST ist ferner ausgeschlossen, sofern Schäden darauf beruhen, dass die Verbindung zur MEINFEST-Applikation gestört ist, es sei denn, der Händler weist nach, dass die Störung auf Umständen beruht, die von MEINFEST zu vertreten sind.

5.4 MEINFEST haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr von dem Händler, von Zahlungsdienstleistern und von sonstigen Dritten übermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen und von ihr oder Dritten verwalteten Daten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt insbesondere bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, übertragungs- und übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, insbesondere bei unvollständigen Angaben zur Person, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel sowie bei Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen.

5.5 In allen übrigen Fällen haftet MEINFEST für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet MEINFEST ausschließlich für
* Personenschäden,
* Schäden, für die MEINFEST aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat sowie
* Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages ermöglichen und auf die der Händler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von MEINFEST auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

5.6 MEINFEST haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, amtliche bzw. behördliche Verfügungen im In- und Ausland) eintreten.

5.7 Die Haftung von MEINFEST für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns von MEINFEST.

6. Vergütung; Ersatz von Aufwendungen

6.1 Die vom Händler für die Leistungen der MEINFEST nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelte und zu entrichtenden Gebühren (nachfolgend „die Vergütung“) ergeben sich aus dem „Preisverzeichnis“ soweit nicht zwischen MEINFEST und dem Händler im Einzelfall explizit schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Entgelte und Preise werden in EURO wie zuzüglich etwaig insoweit anfallender Steuern, insbesondere zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt, berechnet.

6.2 Für eine Leistung, zu deren Erbringung MEINFEST kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird MEINFEST kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

6.3 Änderungen von Entgelten für Leistungen, die vom Händler im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (insbesondere für die Nutzung der MEINFEST Applikation), werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf dem mit dem Händler vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg angeboten. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn MEINFEST in ihrem Angebot besonders hinweisen.

6.4 Der Händler kann gegen Ansprüche von MEINFEST nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Händler ist ausgeschlossen.

6.5 Insofern eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vereinbart ist und der Händler MEINFEST ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat bzw. ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt hat, gilt ergänzend das Folgende: Der Händler ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch MEINFEST eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Händler im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
Hinweis: Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen.

6.6 Ein möglicher Anspruch der MEINFEST auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.7 Bei Zahlung per Lastschrift hat der Händler jene Aufwendungen und Gebühren zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Händler falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen, insbesondere ein von der Bank des Händlers im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift gegenüber der Bank von MEINFEST berechnetes Entgelt, welches die Bank der MEINFEST als Lastschrifteinreicher weiterbelastet.

7. Verpflichtungen des Händlers

7.1 Der Händler wird den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von MEINFEST betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von MEINFEST unbefugt einzudringen.

7.2 Bei Zahlung per Lastschrift ist der Händler verpflichtet, eine ausreichende Deckung seines Kontos jederzeit sicherzustellen.

7.3 Der Händler hat für die im Rahmen der von MEINFEST angebotenen Dienstleistungen erforderlichen Übermittlungen von Daten, soweit erforderlich, die entsprechenden Einwilligungen seiner Kunden einzuholen.

7.4 Der Händler ist verpflichtet, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass seine Leistung durch die Zahlungsdienstleister abgerechnet wird. Sollte der Kunde bzw. Vertragspartner Ansprüche gegen MEINFEST aus dem Abrechnungsverhältnis stellen, verpflichtet sich der Händler, MEINFEST von sämtlichen Ansprüchen oder Forderungen im Innenverhältnis freizustellen.

7.5 Der Händler ist verpflichtet, Passwörter und Login Daten für die MEINFEST-Applikation sicher und vertraulich zu handhaben. Es ist ihm nicht gestattet, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder verfügbar zu machen. Sollten Passwörter oder Login Daten von unbefugten Personen verwendet werden, haftet der Händler für die vertragswidrige Verwendung, Schäden oder Verluste, die hierdurch entstehen.

7.6 Der Händler ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die MEINFEST während des Vertragsverhältnisses Mitteilungen versenden kann. Hierzu zählen unter anderem Informationen über Änderungen der Händlerstammdaten (wie Bankdaten, Gesellschaftsform, Adresse, Kontaktdaten, Unternehmensdaten) sowie Änderungen dieser Vertragsbedingungen. Der Händler hat jede Änderung seiner E-Mail-Adresse MEINFEST unverzüglich mitzuteilen. Sollte er dies unterlassen, haftet MEINFEST nicht für eventuell auftretende Schwierigkeiten und Nachteile des Händlers.

7.7 Der Händler verpflichtet sich, MEINFEST die beabsichtigte Einstellung seines Angebots sowie drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen.

7.8 Der Händler verpflichtet sich gegenüber MEINFEST, seine Lizenzierungsdaten (Public/Private Key) zu schützen und gegenüber Dritten nicht weiterzugeben.

7.9 MEINFEST weist dem Händler, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, für die Abwicklung von Transaktionen aufgrund der vom Händler gemachten Angaben zum Geschäftsbetrieb des Händlers eine oder mehrere Händlerkategorien, sogenannte Merchant Category Codes (MCC) zu. Die Zuweisung des jeweiligen MCC erfolgt nach billigem Ermessen von MEINFEST, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, unter Berücksichtigung der Regularien der Kartenorganisationen. MEINFEST hat das Recht, die Einstufung, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, jederzeit zu ändern, wenn und soweit der MEINFEST dies aufgrund einer erneuten Prüfung des Händlers und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Händlers für erforderlich hält. Unabhängig von dieser Möglichkeit und diesem Recht hat der Händler jegliche Veränderungen seiner Geschäftstätigkeit mitzuteilen; insbesondere aber nicht ausschließlich neue Aktivitäten, neue Webseiten, neue Produktkategorien oder Dienstleistungen, neue Gebiete bei regulierten Aktivitäten etc.

Der Händler steht für die Richtigkeit der bei Beginn oder während der Laufzeit dieses Vertrags gemachten Angaben ein. Der Händler ist verpflichtet, Einreichungen von Transaktionsdaten über die MEINFEST Applikation nur innerhalb der von MEINFEST zugeteilten MCC durchzuführen.

8. Ansprüche Dritter; Informationspflichten; Freistellung

8.1 Der Händler wird MEINFEST unverzüglich von etwaiger Kenntnis über die mögliche Verletzung von Schutzrechten informieren. Ebenso wird MEINFEST den Händler unverzüglich bei Kenntnis von Schutzrechtsverletzungen informieren. Sind gegen den Händler Ansprüche geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann MEINFEST auf ihre Kosten die MEINFEST-Applikation in einem für den Händler zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann jeder der Vertragspartner die Vereinbarung außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.

8.2 Der Händler verpflichtet sich, MEINFEST im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Händlers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen oder der vom Händler genutzten Internet-Domain beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Datenschutz, Wettbewerbsrechtsverletzungen und andere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. StGB) oder Vorschriften und Regularien von Instituten.

9. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

9.1 Der Händler verpflichtet sich, bei seinem Angebot streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten. Insbesondere wird er keine rechtswidrigen Inhalte darbieten. Er wird vor allem keine Inhalte, Dienstleistungen, oder ähnliches anbieten, die gegen § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), §130 StGB (Verbreitung von Gewaltverherrlichung) und §184 StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) verstoßen. Darüber hinaus schließt MEINFEST von Anfang an gewisse Produktkategorien aus, zum Beispiel (diese Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Nachtclubs
  • Erotikbars
  • Striptease Lokale / Bars
  • Swingerclubs
  • Bordelle jeglicher Neigung
  • Gaststätten / Bars des Rotlicht- oder zwielichtigen Milieus
  • Spielotheken / Spielcasinos ï Waffenhandel
  • oder mit den oben genannten Kategorien vergleichbare Kategorien

9.2 Der Händler ist weiter verpflichtet, keine falschen oder irreführenden Angaben zu seinem Angebot in irgendeiner Weise zu veröffentlichen, insbesondere beim Angebot von gebührenpflichtigen Inhalten im Internet diese auch entsprechend durch Gebührenhinweise zu kennzeichnen und nicht als „free content“ anzubieten. Des Weiteren verpflichtet sich der Händler keine Spamming-Aktionen durchzuführen.

9.3 Bei Verletzungen der vorstehenden Regelungen ist MEINFEST jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Händler fristlos zu kündigen und die Anbindung an die MEINFEST- Applikation ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen. Der Händler ist im Falle einer Verletzung der vorstehenden Regelungen gegenüber MEINFEST zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet und hat MEINFEST im Innenverhältnis von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.

10. Geheimhaltungspflichten und Datenschutz

10.1 Der Händler und MEINFEST verpflichten sich, sowohl das Geschäftsgeheimnis als auch die Vertraulichkeit der Kundendaten der jeweils anderen Partei zu wahren. Die Parteien verpflichten sich weiter, alle aus dem vertragsgegenständlichen Geschäft bekannt werdenden Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nur im Rahmen des bestehenden Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hiervon werden diejenigen Fälle nicht erfasst, in denen die jeweilige Partei gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

10.2 MEINFEST ist berechtigt den Namen bzw. Firmennamen des Händlers gegenüber Dritten als Referenz zu nennen. Dies gilt insbesondere auch für die Bekanntgabe des Angebots des Händlers mit dem Logo des Händlers und der Nennung seines Namens bzw. Firmennamens auf Webseiten, Broschüren und anderen Dokumenten von MEINFEST. Daraus entsteht jedoch keine Veröffentlichungspflicht für MEINFEST. Soll keine Nennung oder Bekanntgabe erfolgen, so hat der Händler dies schriftlich oder per E-Mail MEINFEST mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht in 10.1 bleibt hiervon unberührt.

10.3 Die Parteien verpflichten sich weiter, einen Datenschutz im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten sowie für die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Richtigkeit der Daten zu sorgen. Insbesondere sind die Parteien verpflichtet, ihre Datenverarbeitungssysteme gegen unbefugte und zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung, unbefugtes ändern und Kopieren der Daten, unbefugtes Zugreifen auf die Daten und andere unbefugte Bearbeitungen zu sichern.

11. Vertragsdauer

Dieser Vertrag beginnt mit dem Abschluss dieser Vereinbarung durch die Parteien nach Mitteilung von MEINFEST an den Händler über den erfolgreichen Abschluss der Risikoprüfung des Händlers durch MEINFEST oder zu dem für die Abwicklung eines bestimmten Zahlungsverfahrens (z.B. PayPal, Kreditkarte) ggf. abweichend vereinbarten Laufzeitbeginn. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde. MEINFEST ist hierzu insbesondere bei unberechtigten Eingriffen des Händlers in die MEINFEST-Applikation und bei Verletzung der unter Ziffer 3.3 aufgeführten

Verpflichtungen berechtigt. Bei Vertragsbeendigung hat der Händler die Nutzung der MEINFEST- Applikation sofort einzustellen und die zur Verfügung gestellte Dokumentation unverzüglich zurückzugeben. Etwaige Aufwände und Kosten, die aus einer Kündigung für den Händler entstehen (z.B. Datenmigration zu einem neuen Dienstleister) sind vom Händler zu tragen. Für die Vertragsdauer und den Zeitraum danach verpflichten sich MEINFEST und der Partner alle erhaltenen Daten nach den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu behandeln.

12. Vertragsänderungen

MEINFEST ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einseitige Erklärung gegenüber dem Händler in Textform bzw. soweit E-Mail-Kommunikation zwischen den Parteien vereinbart ist, auch per E-Mail, zu ändern. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn MEINFEST besonders hinweisen.

13. Sonstiges

13.1 Die Präsentation der Leistungen von MEINFEST im Internet stellt kein bindendes Angebot von MEINFEST dar. Diese Vereinbarung kommt mit Unterschrift durch beide Parteien, oder bei Online-Abschluss durch Bestätigung des Händlers an der vorgesehenen Stelle zur Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen und nach entsprechender Auftragsbestätigung von MEINFEST zustande.

13.2 MEINFEST ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen einzuschalten. MEINFEST kann verlangen, dass bestimmte Abwicklungsschritte ganz oder teilweise mit diesen direkt durchgeführt werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEINFEST ist der Händler nicht berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten einzuschalten.

13.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, soll dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

14.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für die Leistungen von MEINFEST ist der Firmensitz von MEINFEST. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen MEINFEST und dem Händler ist der Firmensitz von MEINFEST, nach Wahl von MEINFEST auch der Sitz des Händlers.